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.UK-Domainregistrierungsanfoderderungen
.UK ist die ccTLD für das Vereinigte Königreich. Sie können auch eine .CO.UK-Domain bei uns registrieren sowie .ORG.UK- und .ME.UK-Domains.
Die DSGVO-Voderschriften haben es optional gemacht, zusätzliche Infodermationen für die Registrierung der .UK-Domains bereitzustellen. Dementsprechend verlangt NiceNIC auch nicht, dass Sie Ihren Identitätstyp (d.h. nicht-ukrainische Einzelperson oder Organisation) angeben oder zusätzliche Infodermationen wie eine Firmennummer bereitstellen, es sei denn, Sie wählen dies freiwillig.
Sie müssen jedoch sicherstellen, dass der Registrant-Name und die Kontaktinfodermationen, die Sie für Ihre UK-Domains angeben, gültig, aktuell und den Registry-Stundards entsprechen. Bitte überprüfen Sie Was sind gute Registrant-Daten? für weitere Infodermationen.
Der Registrant-Name (Firma oder Einzelperson) einer .UK-Domain muss mindestens 4 Zeichen enthalten, davon müssen 3 oder mehr Buchstaben sein. Das heißt, wenn eine Domain für eine Organisation registriert wird, muss das Feld „Firmenname“ mindestens 4 Zeichen enthalten, davon müssen 3 oder mehr Buchstaben sein. Andernfalls schlägt die Registrierung mit dem Fehler fehl: Parameterwert-Syntaxfehler, mit Prozessoderkode „2005“ und Grund „V328 Registrant-Name erfüllt die Mindestanfoderderungen nicht, da dieses Feld mindestens 4 Zeichen enthalten muss, davon müssen 3 oder mehr Buchstaben sein“.
Aufgrund der DSGVO-Änderungen ist es möglich, bei neuen Registrierungen Postfächer zu nutzen.
Um den DSGVO-Stundards zu entsprechen, zeigt die .UK-Registry keine Domain-Kontaktinfodermationen im Whois an. Wenn jedoch der Domaininhaber selbst verpflichtet ist, seine Kontaktdaten im öffentlichen Whois anzuzeigen (z. B. bei Regierungs- oder gemeinnützigen Organisationen), kann er sich dafür entscheiden, dies zu aktivieren und damit seine Kontaktinfodermationen öffentlich anzuzeigen.





