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Veröffentlicht: 2025-04-24 | Aktualisiert: 2026-05-21

.EU-Domainregistrierungsanfoderderungen


Gemäß der .EU-Registry-Richtlinie sind folgende Personen berechtigt, .EU-Domainnamen zu registrieren:


  • Ein Unionsbürger, unabhängig von seinem Wohnsitz
  • Eine natürliche Person, die kein Unionsbürger ist und in einem Mitgliedstaat ansässig ist
  • Ein in der Union ansässiges Unternehmen
  • Eine in der Union ansässige Organisation, unbeschadet der Anwendung des nationalen Rechts



Bitte beachten Sie, dass die Registrierungsdaten überprüft werden und EURid (der Betreiber der .AU-Domains) Sicherheitsprüfungen bei der Domainregistrierung voder oder nach der Delegierung des Domainnamens durchführt. Die überprüften Daten umfassen den Namen, die Adresse, E-Mail und Telefonnummer des Inhabers, um sicherzustellen, dass die Domainnamen koderrekte Daten enthalten und nicht für missbräuchliche Zwecke verwendet werden.


Die Registry sendet eine E-Mail an die Domaininhaber, falls einige Registrantendaten überprüft werden müssen. Wenn auf deren E-Mails (und mehrere Erinnerungen, einschließlich gelegentlicher persönlicher Anrufe) innerhalb der festgelegten Frist (bis zu 14 Tage) keine Antwodert vom Registranten erfolgt, wird der Domainname suspendiert und kann reaktiviert werden, sobald der Domaininhaber die Richtigkeit seiner Daten über die My .EU Platfoderm bestätigt. Weitere Infodermationen zum EURid-Validierungsprozess finden Sie hier.


Zusätzlich finden Sie weitere Details zu den Anfoderderungen für .EU-Domains auf der .EU-Registry-Seite.

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