ICA führt Verhaltenskodex für Domain-Broker ein

Aufrufe:2844 Zeit:2023-03-31 22:40:02 Autor: yenhoo Kontakt suppodert email

ICA introduces domain broker code of conduct - www.NiceNIC

Die Internet Commerce Association (ICA), ein Handelsverband für Domain-Investoren und verwandte Unternehmen, hat ihren freiwilligen Verhaltenskodex für Makler veröffentlicht.

 

Domain-Makler trafen sich im Januar auf der ICA-Konferenz in Las Vegas, um den Verhaltenskodex zu diskutieren und zu erstellen. Zu diesem Zeitpunkt ist es's vollkommen freiwillig für Makler, die ICA-Mitglieder sind. Wer sich verpflichtet, den Kodex einzuhalten, erhält eine Kennzeichnung auf der ICA-Webseite.

 

Derzeit mischt sich die ICA nicht in Streitigkeiten mit Domain-Maklern bezüglich des Kodex ein.

 

Der Verhaltenskodex ist ein Schritt in die richtige Richtung. Während viele Domain-Makler aufrechte Ethik zeigen, geben andere der Branche einen schlechten Ruf. Hier einige Szenarien, von denen ich' wiederholt gehört habe, dass sie passieren:

 

Domain-Makler A bewirbt die Domain seines Kunden zum Verkauf. Domain-Makler B behauptet, einen Käufer zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist, und bietet die Domain dann seiner Kundenliste an (manchmal zu einem höheren Preis).''

Ein Domain-Makler handelt auf beiden Seiten der Transaktion und verlangt vom Käufer einen anderen Preis als den, den der Verkäufer für den Domainverkauf genannt bekam.

Ein Domain-Makler behauptet, ein Kunde suche nach einem bestimmten Domain-Typ und bittet Leute, ihre Namen einzureichen. Der Makler sagt dann den Domaininhabern, dass der Käufer an ihrem Namen nicht interessiert sei, aber der Makler gerne die Domain vertreten würde. Es gibt keinen echten Käufer; es's nur ein Versuch, mehr Domains unter einen Exklusivvertrag zu bekommen.''

Ein Domain-Makler versucht, eine Domain zu verkaufen, die er nicht besitzt, ohne dem Interessenten klarzumachen, dass er nicht den Domaininhaber vertritt. Dies tritt manchmal in UDRP-Fällen auf, in denen der Beschwerdeführer behauptet, der Broker des Domaininhabers hätte versucht, ihm die Domain zu verkaufen.'''

Der Verhaltenskodex behandelt einige dieser Themen. Zum Beispiel heißt es:

 

Sofern ich keine schriftliche Erlaubnis des Käufers, Verkäufers oder Eigentümers eines bestimmten Domainnamens habe, werde ich nicht vertreten, für oder im Namen des Käufers, Verkäufers oder des jeweiligen Domainnamens zu handeln. Wenn ich Interesse an meinen Dienstleistungen als Makler hinsichtlich eines Domainnamens wecke, den ich nicht vom Domaininhaber autorisiert bin, in seinem Namen zu vertreten, werde ich in meiner ersten Kontaktaufnahme folgende Erklärung aufnehmen: Ich handle nicht für den Domaininhaber und bin auch nicht vom Domaininhaber autorisiert, für diesen Domainnamen Kontakt aufzunehmen, und diese Erklärung wird auf eine auffällige Weise eingefügt, sodass sie vom Empfänger wahrgenommen wird.

 

und

 

Ich werde nicht sowohl den Käufer als auch den Verkäufer im Hinblick auf denselben Domainnamen vertreten, es sei denn, ich habe die Zustimmung des Kunden erhalten und dem Kunden die doppelte Vertretung offengelegt.'

 

Der Verhaltenskodex ist ein guter erster Schritt zur Verbesserung des Domain-Makler-Ökosystems.


Quelle: Domain Name Wire

 

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