CENTR veröffentlicht Daten darüber, wie ccTLD-Manager Whois unter der DSGVO handhaben.

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat erhebliche Auswirkungen auf das Domainnamen-Geschäft, insbesondere bei der Anzeige von Domainbesitzerinformationen im WHOIS. Während die weltweiten Geltungsbereiche des Gesetzes bedeuten, dass Registries und Registrar weltweit aufmerksam sein müssen, müssen europäische Ländercode-Manager noch vorsichtiger sein.
Der Rat der europäischen nationalen Top-Level-Domain-Registries (CENTR), ein Verband für Ländercode-Domain-Manager in Europa, veröffentlichte heute Umfrageergebnisse darüber, wie ccTLD-Manager das Gesetz handhaben.
Diese Grafik zeigt, wie die ccTLDs mit der Erfassung von Daten umgehen und diese im Whois darstellen:
Es gibt auch einen großen Unterschied darin, welche Datenpunkte innerhalb der Kontakttypen im Whois veröffentlicht werden. Zum Beispiel veröffentlichen nur 11 % der Registries die E-Mail-Adresse eines einzelnen Registranten. 47 % veröffentlichen die E-Mail-Adresse, wenn es sich um einen Firmenregistranten handelt.
Es ist erwähnenswert, dass viele EU ccTLD-Manager bereits vor der DSGVO eingeschränkte Whois- Informationen hatten, um den lokalen Gesetzen zu entsprechen.
Quelle: domainnamewire.com, Autor ANDREW ALLEMANN
NiceNIC Team
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