
Gericht entscheidet zugunsten des Besitzers von circus.com.
Der Online-Glücksspielanbieter Circus Belgium SA ist zum dritten Mal gescheitert, die Domain circus.com zu erhalten.
Zuerst versuchte das Unternehmen 2016, die wertvolle Domain über ein UDRP zu erlangen. Es scheiterte und wurde des Reverse-Domain-Name-Hijackings für schuldig befunden. Einige Jahre später reichte die Firma Klage beim Geschäftsurteil in Lüttich, Belgien, ein ("Tribunal de l'entreprise de Liège"). Doch dieses Gericht ließ sich von den Ansprüchen von Circus Belgium's nicht überzeugen und entschied zugunsten des Besitzers von Circus.com, Online Guru Inc.
Circus Belgium legte Berufung ein und verlor diese Berufung heute in einer veröffentlichten Entscheidung.
Das Gericht stellte fest (aus dem Französischen mit Google Übersetzer übersetzt):
Die Verwendung des Wortes "Circus" zur Bezeichnung einer Website, die sich auf Aktivitäten rund um den Zirkus bezieht, rein beschreibend ist und nicht als missbräuchlich angesehen werden kann.
CIRCUS zeigt nicht auf, dass ONLINE GURU seine Rechte missbrauchen würde.
Circus Belgium muss 5.300 € an Kosten und Gebühren zahlen.
Rechtsanwalt Bart Lieben vertrat Online Guru in der Klage. John Berryhill vertrat die Firma in der UDRP-Verteidigung 2016.
Quelle: Domain Name Wire
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