DSGVO und Blockchain: Risiko oder Chance der EU-Datenschutzverordnung?

Aufrufe:5409 Zeit:2018-05-28 18:04:34 Autor: yenhoo Kontakt suppodert email

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ein umfassendes und strenges rechtliches Rahmenwerk der Europäischen Union (EU) für den Schutz personenbezogener Daten, trat am 25. Mai in Kraft. Ob man bereit ist oder nicht, dieses Rahmenwerk wird das Geschäft jeder digitalen Unternehmung drastisch verändern. Die International Association of Privacy Professionals (IAPP) prognostiziert, dass infolgedessen mindestens 75.000 Datenschutzstellen geschaffen werden und dass die Fortune Global 500-Unternehmen fast 8 Milliarden US-Dollar ausgeben werden, um sicherzustellen, dass sie die DSGVO einhalten. Aber was bedeutet das für die Blockchain?


Die Ziele der DSGVO sind: ein einheitliches Datenschutz-Regelwerk in Europa zu schaffen und die Kontrolle der Einzelpersonen über die Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu stärken. Sie wurde 2016 verabschiedet und ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist nun in Kraft.




Verpflichtungen und Rechte

Die DSGVO führt neue verfahrens- und organisatorische Verpflichtungen für „Datenverarbeiter“ ein – einschließlich unternehmerischer sowie öffentlicher Einrichtungen – und gewährt den „betroffenen Personen“ – dem Begriff für Einzelpersonen – mehr Rechte.


Öffentliche und private Organisationen neigen dazu, Daten anzusammeln, noch bevor sie wissen, was sie damit tun werden, eine Art „Goldrausch“ beim Erwerb personenbezogener Daten. Die DSGVO widerspricht diesem Verhalten, indem sie festlegt, dass Datenverarbeiter keine Daten sammeln sollten, die über das hinausgehen, was für ihre unmittelbare Interaktion mit den Verbrauchern direkt nützlich ist. Tatsächlich sollte die Datenerhebung „angemessen, relevant und auf das notwendige Minimum im Verhältnis zu den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, beschränkt sein“ (Artikel 39 der DSGVO).


Neben der Festlegung, was erlaubt ist oder nicht, spezifiziert die DSGVO auch organisatorische Richtlinien, die Datenverarbeiter künftig annehmen müssen. Beispielsweise muss ihre technologische Architektur standardmäßig Verbraucherdaten nach der Nutzung löschen – „Privacy by Design“.


Zweitens wird jede Einheit, die als „Daten-Knotenpunkt“ gilt, verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu haben, der für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich ist. Dieser DSB hat die gesetzliche Pflicht, die Aufsichtsbehörde zu informieren, sobald ein Risiko für die Privatsphäre der betroffenen Personen besteht (Artikel 33).


Quelle von CoinTelegraph.com


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