CompareTheMarket.xxx wird der erste .XXX-Domainnamenfall, der vom Antragsgegner gewonnen wurde.
BGL Group Limited hat kürzlich den Streit um den Domainnamen CompareTheMarket.XXX verloren, nachdem ein Schiedsrichter den Domainnamen an Jon Watkins zugesprochen hat, der die Domain im Dezember registriert hat.
Jon Watkins registrierte den Domainnamen am 7. Dezember 2011, dem Tag, an dem die .XXX-Erweiterung für den öffentlichen Verkauf verfügbar wurde.
BGL Group besitzt sowohl CompareTheMarket.co.uk als auch CompareTheMarket.com, die am 21. September 2004 registriert wurden. Obwohl das Unternehmen viele Markenanmeldungen für „CompareTheMarket.com“ und „CompareTheMarket“ besitzt und diese Begriffe vor der Domainregistrierung markenrechtlich geschützt hat, entschied das Gremium, dem Domaininhaber Rechte an der Domain zu geben.
Der Antragsteller kann jedoch keinen bösgläubigen Registrierungs- oder Nutzungszweck der Domain nachweisen. Der Antragsteller gibt an, dass die Domain „völlig inaktiv“ ist. Der Antragsteller weist nicht nach, dass der Antragsgegner versucht hat, die Domain an den Antragsteller zu verkaufen, andere verletzende Namen registriert hat oder anderweitig versucht hat, mit der Domain Profit zu erzielen oder dem Antragsteller anderweitig zu schaden. Es ist nicht bekannt, dass der Antragsgegner zuvor in UDRP-Fällen als erfolgloser Beklagter aufgetreten ist.
Offensichtlich könnte „compare the market“ sich auf unzählige verschiedene Arten von Märkten und zahlreiche verschiedene Vergleiche innerhalb jedes Marktes beziehen, wie eine einfache Internetsuche zeigt. "
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