Blockchain.com reicht Markenrechtsklage gegen Blockchain.io ein

Aufrufe:5190 Zeit:2018-09-25 15:09:00 Autor: yenhoo Kontakt suppodert email

Firma reicht Markenrechtsklage gegen Eigentümer von Blockchain.io ein.


 

Ein Kryptowährungsunternehmen, das die Domainnamen Blockchain.com und Blockchain.info besitzt, hat eine Klage (pdf) gegen den Eigentümer von Blockchain.io eingereicht, in der es eine Verletzung seiner „Blockchain“-Marke geltend macht.

 

Fragen Sie sich: „Moment mal, jemand hat ein Warenzeichen für den Begriff Blockchain?“ Das ist eine faire Frage.

 

Die Kläger, BLOCKCHAIN LUXEMBOURG S.A. & BLOCKCHAIN (US), INC., besitzen ein Design-Warenzeichen für ihr Logo. Sie argumentieren, dass sie auch irgendeine Art von Gewohnheitsrecht an dem Begriff blockchain haben, aber ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, wie sie ihre Marke von dem allgemeinen Begriff für die Technologie, auf der Kryptowährungen basieren, unterscheiden. So versucht das Unternehmen, eine Unterscheidung zu treffen:



Blockchain beansprucht keine exklusiven Rechte am Wort „blockchain“, um die Technologie zu beschreiben, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt und praktisch unbegrenzte andere Anwendungen in vielen Branchen findet, von denen digitale Währungen nur ein kleiner Teil sind. Vielmehr beansprucht es exklusive Rechte an den BLOCKCHAIN-Marken, die es ausschließlich für seine Blockchain-Produkte verwendet und die bei Verbrauchern in den gesamten Vereinigten Staaten und weltweit als Kennzeichen seiner hoch angesehenen und sicheren Dienste bekannt und beliebt geworden sind. Als Spiegelung des Status und der Beliebtheit von Blockchain ist seine Website unter www.blockchain.com das erste organische Suchergebnis bei einer Google-Suche nach „blockchain“.

 

Es ist schwer nachzuvollziehen, wie der Kläger Rechte an der Blockchain-Marke beanspruchen kann.

 

Hier ist einer seiner Ansprüche:

 

„Bis auf zwei Buchstaben ist die URL von Paymium www.blockchain.io identisch mit Blockchains URL www.blockchain.info.“

 

Nun, ja. Das kann man über jede .io- (oder .in-) Domain und jede .info-Domain sagen. Man kann auch sagen, dass .net nur drei Buchstaben von .com abweicht.

 

Jegliche Nutzung des Begriffs blockchain für ein Geschäft, das mit Blockchain-Technologie zu tun hat, wird als Marke sehr, sehr schwer zu schützen sein.


Quelle: domainnamewire.com, Autor ANDREW ALLEMANN


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